Die manuelle Therapie dient in der Medizin zur Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparats (Gelenke, Muskeln und Nerven); sie ist der von Physiotherapeuten/ Masseuren mit einer speziellen Weiterbildung durchgeführte Teil der Manuellen Medizin (aus Anlage zum Vertrag gemäß §125 SGB V über die Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen). Sie beinhaltet Untersuchung und Behandlungstechniken. In alternativmedizinischen Behandlungsformen darüber hinaus auch die Behandlung von vielfältigen Beschwerden anderer Körperregionen und von generalisierten Befindungsstörungen. Von der ärztlichen Manuellen Medizin unterscheidet sie sich darin, dass sie in Deutschland keine ruckartigen Techniken, sog. Techniken mit Impuls (Manipulation) an der Wirbelsäule, anwenden darf.
Manuelle Therapie ist eine geschützte physiotherapeutische Behandlungsform, die mittels einer Heilmittelverordnung durch den behandelnden Arzt nach vorheriger Diagnosestellung verordnet werden kann. Die Menge der verordneten Therapien richtet sich nach der Diagnose und dem bundeseinheitlichen Heilmittelkatalog, der die Behandlungsmenge festsetzt. Die Ausbildung zum Manualtherapeuten umfasst eine mindestens 260 stündige Fortbildung, die in den meisten zugelassenen Fortbildungseinrichtungen weit über diese Mindeststundenzahl hinausgeht. In der Regel umfasst diese ca. 400 Stunden mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung. Diese Zusatzqualifikation berechtigt den Physiotherapeuten/Masseur zur Abrechnung der Heilmittelposition „Manuelle Therapie“.